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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren über eine Änderung der Zustellung von Rote-Hand-Briefen: Ab dem 1. Januar 2026 werden Rote-Hand-Briefe nicht mehr an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte durch die pharmazeutischen Unternehmer versandt. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erhalten weiterhin postalisch den Rote-Hand-Brief und informieren über diese arzneimittelsicherheitsrelevanten Informationen das leitende ärztliche Personal.