Ohne Datenschutz kommt die Nutzung von Gesundheitsdaten nicht aus. Doch welche Vorschriften gelten beim Forschen mit Gesundheitsdaten? Wann braucht es für die Datenverarbeitung eine zusätzliche Patienteneinwilligung? Welche Daten dürfen mit Forschenden an anderen Einrichtungen geteilt werden?
Um hier Orientierung zu geben, haben die „Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V.“ (DGIM) und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in einer bislang einzigartigen Kooperation am 2. Dezember 2025 einen Leitfaden zum Datenschutz in der medizinischen Forschung veröffentlicht. Dieser zeigt anhand realer Beispiele aus der Inneren Medizin, wie Forschungsprojekte rechtssicher und zugleich praktikabel umgesetzt werden können. Und die DGIM bietet noch mehr!
