Mit der „Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen“ tritt am 17. Dezember 2025 die „Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen (Standardvertragsklauselverordnung – StandVKlV)“ in Kraft. Damit sollen die Vertragsabschlüsse über Rechte und Pflichten zwischen Sponsoren und Prüfzentren bei der Durchführung klinischer Prüfungen beschleunigt werden.
Überall auf der Welt weiß man mittlerweile um die Bedeutung schneller Vertragsabschlüsse. Doch wie gehen andere Länder weltweit damit um? Wir liefern einen detaillierten Überblick.
